Betriebliche Altersvorsorge
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Ihr gutes Recht
Betriebliche Altersvorsorge
Ihr Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Staatlich gefördert
Bei der betrieblichen Altersversorgung legen Sie einen Teil Ihres Bruttogehaltes für den Ruhestand zurück und sparen so Steuern und Sozialabgaben. Die Leistungen werden erst bei der Auszahlung versteuert. In der Regel ist der Steuersatz während der Rentenbezugszeit geringer als im Erwerbsleben. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden bei gesetzlich bzw. freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ebenfalls erst in der Leistungsphase fällig.
Hartz-IV-sicher
In der Ansparphase bleiben Ihre Beiträge unberührt – auch wenn Sie arbeitslos werden.
Für alle(s) gesorgt
Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit.
Steuern sparen mit VL
Am besten lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersversorgung einfließen.
Zum Mitnehmen
Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungsansprüche einfach mit.
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