Auslandsreise-Krankenversicherung
Ambulant und stationär
Auslandsreisekrankenversicherung
Es gilt ein weltweiter Versicherungsschutz bis zu 56 Tage. Folgende Leistungen werden Ihnen ohne tariflichen Selbstbehalt erstattet:
- 100-prozentiger Kostenersatz für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen, zum Beispiel schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Leistungen für Heilpraktiker, Osteopath und Chiropraktiker
- Kostenersatz für Behandlungen als Privatpatient mit freier Arzt- und Krankenhauswahl
- Kostenerstattung für provisorischen Zahnersatz und für medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte
[.c-subheadline-grey]Bei Zahnschmerzen[.c-subheadline-grey]
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, provisorischer Zahnersatz sowie Reparaturen an Prothesen werden übernommen.
[.c-subheadline-grey]Krankenrücktransport[.c-subheadline-grey]
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Wenn eine Begleitperson aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, werden auch ihr die Transportkosten erstattet. Im Todesfall werden die Kosten der Bestattung vor Ort oder für die Überführung an den letzten Wohnsitz abgedeckt.
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